Objektbeschreibung
Entwicklungsgrundstück in Rennertshofen/Bertoldsheim LKR Neuburg-Schrobenhausen
Zum Verkauf steht eine baulich entwicklungsfähige Grundstücksfläche in Rennertshofen. Die Liegenschaft bietet ein attraktives Potenzial für Investoren und Projektentwickler und grenzt unmittelbar an eine angrenzende landwirtschaftliche Flächen (ohne Gewähr für deren zukünftige Nutzung)..
Grundstücksgröße: ca. 3.600 m²
Flächennutzungsplan: Wohngebiet
Kaufpreis: gegen Gebot / Verhandlung
Unverbindliche städtebauliche Eckdaten
(gemäß Vorgaben/Empfehlungen der Gemeinde Rennertshofen)
- Offene Bauweise
- Einzel- oder Doppelhäuser
- Max. zwei Wohneinheiten je Einzelhaus
- Doppelhäuser gelten als ein Wohngebäude
- GRZ: 0,30
- GFZ: 0,60
- Vollgeschosse: II + Untergeschoss
Eine Bebauung richtet sich nach §34 BauGB (Nachbarbebauung). Art und Maß der baulichen Nutzung sind ausschließlich durch eine Bauvoranfrage bzw. Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde zu klären. Die genannten Angaben stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.
Diese Parameter ermöglichen eine wirtschaftliche Wohnbebauung mit guter Flächenausnutzung bei zugleich moderater Bebauungsdichte.
Besonderheiten für Investoren
- Großzügige Gesamtfläche mit Teilbarkeitspotenzial
- Attraktive Randlage mit unverbaubarem Grünbezug
- Geeignet für Eigennutzerkonzepte, Kapitalanlage oder Projektentwicklung
Energieausweis
| Bebaubar nach |
Nachbarbebauung (§34BauGB) |
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Ausstattung
Sonstiges
Der Verkauf des Grundstückes erfolgt von uns im qualifiziertem Alleinauftrag vom Eigentümer. Die Maklerprovision beträgt 3,57% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vom wirtschaftlichen Kaufpreis und ist fällig bei der Beurkundung des Kaufvertrages. Sofern ein Verbraucher beteiligt ist, gilt die gesetzliche Regelung zur hälftigen Teilung der Provision (§656c BGB), soweit anwendbar. Der Makler ist berechtigt, auch mit dem Verkäufer eine Maklerprovision zu vereinbaren.
Hinweis: Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Wir haben diese nicht im Einzelnen überprüft und übernehmen hierfür keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Zustand des Objektes wird ausschließlich durch den notariellen Kaufvertrag und die dazugehörigen Anlagen, die behördlichen Genehmigungen sowie alle öffentlich rechtlichen Erlaubnissen festgelegt. Dieses Expose ist kein Bestandteil des Kaufvertrages. Sämtliche Objektangaben dienen ausschließlich der Vorinformation.
Die dargestellten Visualisierungen und Beispielbebauungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Illustration einer möglichen Bebauung und stellen weder eine zugesicherte Eigenschaft noch eine baurechtliche Genehmigungsfähigkeit dar. Eine Haftung für die baurechtliche Zulässigkeit wird ausdrücklich nicht übernommen.
Käuferseitig wird empfohlen, vor Kaufvertragsabschluss eine Bauvoranfrage zu stellen.
Für unbebaute Grundstücke ist kein Energieausweis erforderlich (§80 GEG)
Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf der Immobilie vorbehalten. Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar.